Religionsunterricht (IRU - iǧāza)

Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht (IRU)

"Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. [...]“

Grundgesetz Artikel 7, Absatz 3


Im Rahmen der religionsverfassungsrechtlichen Verantwortungsbereiche, die eine gemeinsame Angelegenheit darstellen und die Partnerschaft des Staates mit religiösen Gemeinschaften erfordern (res mixtae), arbeiten wir seit dem Jahr 2012 als Partnerin des Hessischen Kultusministeriums (HKM) mit unserem Bundesland Hessen zusammen. Unter anderem wird in Zusammenarbeit mit dem HKM seit nunmehr über acht Jahren der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht (IRU) gemäß Artikel 7 Absatz 3 unseres Grundgesetzes für die Schüler:innen islamisch-sunnitischen Glaubens an öffentlichen Schulen in Hessen angeboten. 


Es handelt sich hierbei um ein ordentliches Unterrichtsfach. Das bedeutet, dass der Religionsunterricht in deutscher Sprache durch grundständig ausgebildete Religionslehrkräfte des Landes Hessen erteilt und für das Zeugnis als versetzungsrelevantes Fach benotet wird. Der Religionsunterricht findet in den regulären Unterrichtsstunden am Vormittag bspw. anstelle des Ethikunterrichts statt.


Bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht bedeutet zudem, dass dieser Religionsunterricht in Partnerschaft mit dem Hessischen Kultusministerium (HKM) und unserer Landesreligionsgemeinschaft (DITIB-Hessen) für alle Schülerinnen und Schüler islamisch-sunnitischen Glaubens angeboten wird. Somit orientiert sich der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht an den islamisch-sunnitischen Glaubensgrundsätzen unserer Religionsgemeinschaft. Diese Bekenntnisorientierung umfasst das Kerncurriculum, die Schulbücher und Unterrichtsmaterialien sowie die Religionslehrkräfte.


Im Schuljahr 2013/2014 begann der islamische Religionsunterricht landesweit an 27 Grundschulen. Mittlerweile sind es nach Angaben des HKM 56 Grundschulen und 13 weiterführende Schulen, an denen der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bis zum Schuljahr 2019/20 angeboten wurde. Hieran nahmen laut gegenwärtigem Stand 3.349 Schüler:innen teil.

Kerncurriculum / Lehrplan

Schulen im Bundesland Hessen mit IRU

(Irrtümer bei der Auflistung sind vorbehalten)

Grundschulen im Bundesland Hessen mit dem bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht (IRU)

Primarstufe, Klassen 1 bis 4: Nach den islamisch-sunnitischen Glaubensgrundsätzen der DITIB-Hessen aus dem Schuljahr 2019/20

Name der Schule Stadt Name der Schule Stadt
1. Grundschule Aßlar Aßlar 30. Schule Brückenhof-Nordshausen Kassel
2. Kettler-Francke-Schule Bad Homburg 31. Losseschule Kassel
3. Käthe-Kollwitz-Schule Darmstadt 32. Schenkelsbergschule Kassel
4. Erich-Kästner-Schule Darmstadt 33. Karl-Treutel-Schule Kelsterbach
5. Wilhelm-Hauff-Schule Darmstadt 34. Grundschule Ahlbach Limburg an der Lahn
6. Aueschule Dietzenbach 35. Grundschule Villa Kunterbunt Maintal-Bischofsheim
7. Sterntaler Schule Dietzenbach 36. Stadtschule Michelstadt
8. Berkersheimer Schule Frankfurt am Main 37. Bürgermeister Klingler Schule Mörfelden-Walldorf
9. Grunelliusschule Frankfurt am Main 38. Wilhelm-Hauff-Schule Neu-Isenburg
10. Henri-Dunant-Schule Frankfurt am Main 39. Otto Dönges Schule Nidda
11. Karmeliterschule Frankfurt am Main 40. Humboldtschule Offenbach
12. Hellerhofschule Frankfurt am Main 41. Mathildenschule Offenbach
13. Friedrich-List-Schule Frankfurt am Main 42. Pestalozzischule Raunheim
14. Brentanoschule Frankfurt am Main 43. Georg-Büchner-Schule Riedstadt-Goddelau
15. Comeniusschule Frankfurt am Main 44. Schule an der Linden Rödermark
16. Ludwig Weber Schule Frankfurt am Main 45. Goetheschule Rüsselsheim
17. Robert-Blum-Schule Frankfurt am Main 46. Grundschule Innenstadt Rüsselsheim
18. Adolf von Dalberg Schule Fulda 47. Otto Hahn Schule Rüsselsheim
19. Cuno Raabe Schule Fulda 48. Bärenbachschule Stadtallendorf
20. Theodor-Heuss-Schule Gießen (Laubach) 49. Nordschule Stadtallendorf
21. Grundschule Lollar Gießen (Lollar) 50. Friedrich Fröbel Schule Viernheim
22. Schillerschule Groß-Gerau 51. Schillerschule Viernheim
23. Grundschule am Elbbach Hadamar 52. Kinderbrücke Wächtersbach
24. Herzenbergschule Hadamar 53. Geschwister Scholl Schule Wetzlar
25. Anne-Frank-Schule Hanau 54. Fritz Gransberg Schule Wiesbaden
26. Pestalozzischule Hanau 55. Goetheschule Wiesbaden
27. Brüder Grimm Schule Hanau 56. Brüder Grimm Schule Wiesbaden (Mainz-Kostheim)
28. August Gaul Schule Hanau (Großauheim) 57. Carlo Mierendorff Schule Wiesbaden (Mainz-Kostheim)
29. Carl Anton-Henschel-Schule Kassel 58. Friedrich Ludwig-Jahn-Schule Wiesbaden (Mainz-Kostheim)

Weiterführende Schulen im Bundesland Hessen mit dem bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht (IRU)

Sekundarstufe 1, Klassen 5 bis 6: Nach den islamisch-sunnitischen Glaubensgrundsätzen der DITIB-Hessen aus dem Schuljahr 2019/20

Name der Schule Stadt Name der Schule Stadt
1. Carl Mierendorff Schule Frankfurt am Main 9. Mathildenschule Offenbach
2. Ernst Reuter Schule Frankfurt am Main 10. Anne-Frank-Schule Raunheim
3. IGS West Frankfurt am Main 11. Georg-Büchner-Schule Stadtallendorf
4. Friedrich-Ebert-Schule Gießen 12. Friedrich-Fröbel-Schule Viernheim
5. Tümpelgartenschule Hanau 13. Alexander-von-Humboldt-Schule Viernheim
6. Georg August Zinn Schule Kassel
7. Erich-Kästner-Schule Kranichstein (Darmstadt)
8. Marienschule Offenbach

Lehrerlaubnis (iǧāza) für islamische Religionslehrkräfte

Die Lehrerlaubnis für die Lehrkräfte zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts wird iǧāza genannt. Sie ist das adäquate Gegenstück zur missio canonica für den katholischen Religionsunterricht und der vocatio für den evangelischen Religionsunterricht.


Das Wort iǧāza kommt aus dem islamischen Raum und trägt die Bedeutungen erlauben, bestätigen, genehmigen, aber auch Wasser fließen lassen. Letzteres bezieht sich auf den Wissensfluss zwischen dem Lehrenden und Lernenden und gibt dem Lehr- und Lernprozess eine sanfte und dynamische Bedeutung. Die Lehrerlaubnis ist die Grundlage und Sinnbild des Vertrauensverhältnisses zwischen der Lehrer-, Schüler und Elternschaft sowie der mit ihnen verbundenen Religionsgemeinschaft.


Absolvent:innen der Lehramtsstudiengänge mit dem Unterrichtsfach „Islamische Religion" benötigen nach dem Staatsexamen bzw. vor Beginn des Eintritts in den Schuldienst eine iǧāza unserer Landesreligionsgemeinschaft, bevor sie als Religionslehrkräfte ihren Dienst antreten können. Im Rahmen unserer Kooperationspartnerschaft verleiht unsere IRU-Kommission die iǧāza.

Vorläufige Lehrerlaubnis 


Absolvent:innen des ersten Staatsexamens, die vor dem Beginn ihres Vorbereitungsdienstes (Referendariat) stehen, erhalten für die Dauer des Vorbereitungsdienstes eine vorläufige iǧāza. Sie erlischt mit Ende des Vorbereitungsdienstes und spätestens mit dem Bestehen des zweiten Staatsexamens. Hiernach ist eine Verleihung der regulären iǧāza notwendig.


Die Termine für die Verleihung der vorläufigen iǧāza 2024 sind wie folgt:


  • Einstellungstermin 01. Mai 2024: Freitag, den 08. Dezember 2023 um 15:00 Uhr in der DITIB-Zentralmoschee Frankfurt an der Münchener Str. 21, 60329 Frankfurt am Main. (Hinweis: Unterlagen für diesen Termine bitte bis zum 01.12.23 zusenden!)


  • Einstellungstermin 01. November 2024: Mittwoch, den 22. Mai 2024 um 15:00 Uhr in der DITIB-Zentralmoschee Frankfurt an der Münchener Str. 21, 60329 Frankfurt am Main.


  • Einstellungstermin 01. Mai 2025: Freitag, den 04. Dezember 2024 um 15:00 Uhr in der DITIB-Zentralmoschee Frankfurt an der Münchener Str. 21, 60329 Frankfurt am Main.


Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Termin zur Verleihung der iǧāza. Der Eingang Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen wird zeitnah bestätigt. In begründeten Einzelfällen kann das Verleihungsgespräch digital durchgeführt werden. Abschlusszeugnisse können nachgereicht werden.

Reguläre Lehrerlaubnis


Mit Beendigung des Vorbereitungsdienstes und Bestehen des zweiten Staatsexamens erlischt die vorläufige iǧāza. Die betroffenen Religionslehrkräfte beantragen hieraufhin bei der Kommission für den islamischen Religionsunterricht die Verleihung der regulären iǧāza, die dauerhaft gilt.


Die Termine für die Verleihung der regulären iǧāza 2024 sind wie folgt:

  • Einstellung zum Schulhalbjahr 2023/24: Mittwoch, den 21. Februar 2024 um 15:00 Uhr in der DITIB-Zentralmoschee Frankfurt an der Münchener Str. 21, 60329 Frankfurt am Main.


  • Einstellung zum Schuljahr 2024/25: Freitag, den 25. September 2024 um 15:00 Uhr in der DITIB-Zentralmoschee Frankfurt an der Münchener Str. 21, 60329 Frankfurt am Main.


Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Termin zur Verleihung der iǧāza. Der Eingang Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen wird zeitnah bestätigt. In begründeten Einzelfällen kann das Verleihungsgespräch digital durchgeführt werden. Abschlusszeugnisse können nachgereicht werden.

Beantragung und Vorgehensweise der iǧāza-Verleihung 


Der Antrag auf Verleihung der iǧāza für den islamischen Religionsunterricht in inhaltlicher Verantwortung unserer Landesreligionsgemeinschaft ist schriftlich an die IRU-Kommission mit folgenden Unterlagen einzureichen:


Obligatorisch

1. Formloses und ausführliches Antragschreiben, aus dem die persönliche Motivation zum Beruf der Religionslehrerin bzw. des Religionslehrers für das Fach Islamische Religion hervorgeht.

2. Formloser Lebenslauf mit aktueller Wohnadresse, Geburtsdatum, Geburtsort und einem aktuellen Foto.

3. Nachweis über die staatliche Lehrbefähigung (1./2. Staatsprüfung) für das Fach Islamische Religion.

4. Unterschriebene Erklärung des Ihnen zugesandten Vordrucks.


Fakultativ

5. Referenzschreiben, falls Sie Mitglied einer Moscheegemeinde oder islamischen Religionsgemeinschaft sind.


Bei der Verleihungszeremonie findet ein Gespräch mit dem Antragsstellenden statt. Das Gespräch setzt sich aus einem gemeinsamen Kennenlernen und einem individuellen Einzelgespräch mit den IRU-Kommissionsmitgliedern zusammen. Es kann Themen beinhalten aus: Religionspädagogik, Didaktik des Religionsunterrichts und Islamischer Theologie – die sich allesamt am staatlichen Kerncurriculum orientieren. Im Anschluss an das Gespräch berät sich die IRU-Kommission und entscheidet im Konsens über die Verleihung oder Nicht-Verleihung der iǧāza. Durch die Verleihung wird das Vertrauen ausgesprochen, dass die Religionslehrkraft mit bestem Wissen und Gewissen den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der sunnitischen Glaubensrichtung erteilt und ihn nach dem Bekenntnis unserer Landesreligionsgemeinschaft ausführt.


Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte mindestens 21 Tage vor dem jeweiligen Termin zur Verleihung der iǧāza. Der Eingang Ihres Antrages und Ihrer Unterlagen wird zeitnah bestätigt.


Antrag Lehrerlaubnis

Lehramt für Grundschule (L1)
Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2)
Lehramt für das Gymnasium (L3)
Sonstiges
Vorläufige Lehrerlaubnis
Reguläre Lehrerlaubnis

Kommission für den islamischen Religionsunterricht

Für Angelegenheiten, die den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht betreffen, ist eine Kommission aus religionspädagogisch versierten Theolog:innen zuständig. Unsere Kommission für den islamischen Religionsunterricht (IRU-Kommission) besteht aus fünf Personen. Die Mitglieder der IRU-Kommission müssen satzungsgemäß theologisch fundiertes Wissen und eine entsprechende Expertise vorweisen können. Die IRU-Kommission setzt sich aus Absolvent:innen der islamisch-theologischen Studiengänge aus den Universitäten in Deutschland, insbesondere dem Studienstandort Frankfurt am Main, zusammen. 


Die Kompetenzen der IRU-Kommission erstrecken sich hierbei auf zentrale Angelegenheiten des Religionsunterrichtes. Hierzu gehören unter anderem: gemeinsame und beratende Erstellung sowie Genehmigung eines Kerncurriculums; Auswahl-, Prüf- und Genehmigungsverfahren bei den Schul- und Lehrbüchern sowie Lern- und Lehrmaterialien; Verleihung der Lehrerlaubnisse (iǧāza) für die muslimischen Religionslehrkräfte; Fort- und Weiterbildung der Religionslehrkräfte. 


Die Kommissionsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren durch unseren Landesvorstand berufen und dürfen satzungsgemäß weder in einem Dienstverhältnis zur Bundesreligionsgemeinschaft stehen, noch Beamt:innen  eines Staates sein. Dies stellt im Rahmen der Kooperationspartnerschaft eine professionelle, fachlich fundierte und institutionelle Zusammenarbeit sicher. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur iǧāza (FAQ)


Worum handelt es sich bei der iǧāza?

Die Lehrerlaubnis für die Lehrkräfte zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts wird iǧāza genannt. Sie ist das adäquate Gegenstück zur missio canonica für den katholischen Religionsunterricht und der vocatio für den evangelischen Religionsunterricht.


Das Wort iǧāza kommt aus dem islamischen Kulturraum und trägt die Bedeutungen erlauben, bestätigen, genehmigen aber auch Wasser fließen lassen. Letzteres bezieht sich auf den Wissensfluss zwischen dem Lehrenden und Lernenden und gibt dem Lehr- und Lernprozess eine sanfte und dynamische Bedeutung. Die Lehrerlaubnis ist die Grundlage und Sinnbild des Vertrauensverhältnisses zwischen der Lehrer-, Schüler-, und Elternschaft sowie der mit ihnen verbundenen Religionsgemeinschaft.


Ist die iǧāza Voraussetzung für die Erteilung des islamischen Religionsunterrichts?

Ja, eine iǧāza der verantwortlichen Religionsgemeinschaft ist Voraussetzung für die Erteilung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts.


Wie beantrage ich die Verleihung für die iǧāza?

Der Antrag für die Verleihung der Idschaza für den islamischen Religionsunterricht in inhaltlicher Verantwortung unserer Landesreligionsgemeinschaft ist schriftlich an die Kommission für den Islamischen Religionsunterricht über das Onlineformular auf dieser Webseite (www.ditib-hessen.de/religionsunterricht) einzureichen.


Dem Antrag werden ein Lebenslauf, ein Motivationschreiben, die Kopie des Zeugnisses und die unterschriebene Verpflichtungserklärung beigefügt. Die Verpflichtungserklärung erhalten Sie mit der Bestätigung des Erhalts Ihres Antrages. Zusätzlich können Sie dem Antrag einen Nachweis über Ihre Mitgliedschaft bei einer islamischen Religionsgemeinschaft oder Moscheegemeinde zufügen.


Ist die Verleihung der iǧāza mit Gebühren verbunden?

In einigen Bundesländern verlangen die Religionsgemeinschaften eine Entschädigung für die Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwendungen, die mit der Verleihung einer iǧāza einhergehen.


Unsere Landesreligionsgemeinschaft folgt allerdings der islamischen Traditionslinie, wonach nach der erfolgreichen Beendigung einer Ausbildungslehre die Verleihung der Lehrerlaubnis durch die verantwortliche Institution für die befähigte Person eine religiös-ethische Verpflichtung und ihre Vorenthaltung die Verwehrung eines Rechts ist. Aus diesem Grund werden für die Verleihung der iǧāza für den islamischen Religionsunterricht in inhaltlicher Verantwortung unserer Landesreligionsgemeinschaft auch keine Gebühren erhoben.


Ist für das Referendariat eine iǧāza notwendig?

Ja, auch für das Referendariat im islamischen Religionsunterricht ist die iǧāza eine Voraussetzung. In diesem Fall beantragen Sie auf dieselbe Weise wie in der vorherigen Frage ausgeführt eine vorläufige iǧāza. Sie erlischt mit Ende des Vorbereitungsdienstes und spätestens mit dem Bestehen des zweiten Staatsexamens. Nach der Prüfung im zweiten Staatsexamen stellen Sie einen Antrag für die reguläre iǧāza, die dauerhaft gilt.

Wie vollzieht sich die Verleihung für die iǧāza und wie kann ich mich hierauf vorbereiten?

Bei der Verleihungszeremonie findet ein Gespräch mit dem Antragsstellenden statt. Das Gespräch setzt sich aus einem gemeinsamen Kennenlernen und einem individuellen Einzelgespräch mit den IRU-Kommissionsmitgliedern zusammen. Es kann Themen beinhalten aus: Religionspädagogik, Didaktik des Religionsunterrichts und Islamischer Theologie – die sich allesamt am staatlichen Kerncurriculum orientieren. In der Regel genügen die im Studium vermittelten Kenntnisse und Ihre Erfahrungen durch die Schulpraktika für die Vorbereitung auf die Verleihung. Eine Vertiefung dieser Kenntnisse kann als Vorbereitung nützlich sein.


Ist die Mitgliedschaft bei der DITIB-Hessen Voraussetzung um eine iǧāza verliehen bekommen zu können?

Nein, die Mitgliedschaft in unserer Landesreligionsgemeinschaft ist nicht Voraussetzung, um die iǧāza für den islamischen Religionsunterricht verliehen zu bekommen. Die grundlegenden Voraussetzungen sind das Bekenntnis zum islamisch-sunnitischen Glauben und die erfolgreiche Prüfung im ersten bzw. zweiten Staatsexamen.


Wer entscheidet über die Verleihung oder Nicht-Verleihung der iǧāza?

Für Angelegenheiten, die den islamischen Religionsunterricht betreffen, ist seit Beginn der Kooperationspartnerschaft eine Kommission aus religionspädagogisch versierten Theolog:innen zuständig. Unsere Kommission für den islamischen Religionsunterricht besteht aus fünf Personen. Die Mitglieder der IRU-Kommission müssen satzungsgemäß theologisch fundiertes Wissen und eine entsprechende Expertise vorweisen können. Sie dürfen satzungsgemäß keine Angestellte unserer Bundesreligionsgemeinschaft oder Beamt:innen eines Staates sein.


Die IRU-Kommission setzt sich aus Absolvent:innen der islamisch-theologischen Studiengänge aus den Universitäten in Deutschland, insbesondere dem Studienstandort Frankfurt am Main, zusammen. Die Kompetenzen der IRU-Kommission erstrecken sich auf zentrale Angelegenheiten des Religionsunterrichtes. Sie entscheiden auch über die Verleihung oder Nicht-Verleihung der iǧāza. Durch die Verleihung wird das Vertrauen ausgesprochen, dass die Religionslehrkraft mit bestem Wissen und Gewissen den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der islamisch-sunnitischen Glaubensrichtung erteilt und ihn nach dem Bekenntnis unserer Landesreligionsgemeinschaft ausführt.

Religionspädagogische und theologische Begleitveranstaltungen für Lehrkräfte

Unter fachlicher Leitung unserer Kommission für den islamischen Religionsunterricht organisiert und bietet unser Referat für Religionspädagogik und theologische Studien (Schulreferat) digitale Seminar- und Workshopreihen für Lehrkräfte des islamischen Religionsunterrichts (IRU) und Studierende der islamisch-theologischen Studiengänge an.


Referentinnen und Referenten der Seminare sind die Hochschuldozierenden und ProfessorInnen der islamischen Religionspädagogik und islamischen Theologie der Universitäten in Deutschland.

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