Landesreligionsgemeinschaft

"Ihr Menschen! Siehe, Wir schufen euch als Mann und Frau und machten euch zu Völkern und zu Stämmen, damit ihr einander kennenlernt.”

[Sure 49, Vers 13]

Unser Leitbild


Aus dem Glauben schöpft eine jede Muslimin und ein jeder Muslim ihre bzw. seine Motivation für die Gestaltung einer friedlichen Gesellschaft. Dabei prägen islamische Tugenden wie Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Aufrichtigkeit, Hingabe, Vergebung und Friedfertigkeit die zwischenmenschlichen Beziehungen.


Unserem zugrundegelegten Menschenbild zufolge, bieten wir unsere Dienste als islamische Religionsgemeinschaft für alle Menschen unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion und weltanschaulicher Orientierung an. Der Islam erklärt die Vielfalt als Teil der Schöpfung. 

Die Islamische Religionsgemeinschaft DITIB – Hessen (im Folgenden: DITIB-Hessen bzw. Landesreligionsgemeinschaft) ist eine Religionsgemeinschaft im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 unseres Grundgesetzes und Artikel 57 unserer Hessischen Verfassung. 

Sie versteht sich dabei als eine in Hessen beihamatete Religionsgemeinschaft und nimmt entsprechend ihrem äußeren Erscheinungsbild und geistigen Gehalt umfassende Aufgaben im Rahmen der religiösen Dienste wahr. DITIB-Hessen verfolgt satzungsgemäß ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Hierzu gehört zuvorderst die Förderung der Religion; weiterhin der Bildung, der Kunst und Kultur; weiterhin der Jugend- und Altenhilfe, der Erreichung von Gleichberechtigung von Frauen und Männern; des Weiteren der internationalen Gesinnung und Völkerverständigung. Sie widmet sich durch die Zentralität der Religion mit diesen Zwecken der unmittelbaren und mittelbaren umfassenden Glaubensverwirklichung sowie dem Erhalt, der Vermittlung und Ausübung der islamischen Religion. 


Unsere Landesreligionsgemeinschaft wurde im Jahr 2009 als eingetragener und gemeinnütziger Verein gegründet, hat ihren Landessitz in der Zentralmoschee in Frankfurt am Main und 86 Mitgliedsgemeinden in Hessen, die im Rahmen der theologischen Fachaufsicht kontrolliert, koordiniert und unterstützt werden. Weiterhin sind ihr drei Landesfachgruppen: der Landesjugendverband (LJV), Landesfrauenverband (LFV) und Landeselternverband (LEV) angeschlossen. Unsere Mitgliedsgemeinden, allesamt eingetragene und gemeinnützige Vereine, widmen sich entsprechend ihren Satzungen und Tätigkeiten ebenfalls der umfassenden Pflege der Religion.


Unserer Landesreligionsgemeinschaft gehören ca. 60.000 Gemeindemitglieder an und die Festtags- und Freitagsgemeinde umfasst etwa 100.000 Gläubige. Als Partnerin der hessischen Landesregierung verantworten wir unter anderem in der Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium (HKM) den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht (IRU) im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 unseres Grundgesetzes. Wir tragen dazu bei, die Verwirklichung von verfassungsrechtlich geschützten religiösen und sozialen Grundrechten unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Wir pflegen einen offenen Dialog und integrative Kooperationen mit verschiedenen Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Theologisches Selbstverständnis

Wir sind unserer theologischen Selbstpositionierung nach eine in Hessen beheimatete Landesreligionsgemeinschaft, die in ihren Glaubensgrundsätzen der Maturidi-Theologieschule, einem der zwei großen Theologieschulen im sunnitischen Islam folgt. Die Maturidi-Theologieschule vereint die quellenbasierte Glaubensgrundlagenbildung mit der vernunftorientierten Auslegung dieser Quellen. 

In der Religionspraxis folgen wir der Hanafi-Rechtsschule, der am weitesten verbreiteten Rechtsschule im sunnitischen Islam, die sich durch ihren hohen Stellenwert der Meinungsbildungsmethodik für Rechtsgelehrte auszeichnet und damit eine kontextualisierte Auslegung der kanonischen Quellen auf die jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten ermöglicht. Andere Theologie- und Rechtsschulen werden im Rahmen unseres gemeinsamen Glaubensbekenntnisses ebenfalls anerkannt.


Somit verstehen wir uns den Primärquellen des Islam, also der Offenbarungsschrift (Koran), der prophetischen Tradition (Sunna), dem Gelehrtenkonsens (Idschma) und dem Analogieschluss (Kiyas) verpflichtet. Gleichzeitig erkennen wir an, dass eine authentische und adäquate Deutung und Auslegung dieser Primärquellen nur durch eine vernunftorientierte und wissenschaftliche Methodik (Usul) gelingen kann. Wir stehen für ein authentisches Islamverständnis, das die quellen- und vernunftorientierte Auslegung in Einklang bringt und folgen somit einer moderaten und stets vergegenwärtigten Lehre im Kontext der traditionellen Gelehrsamkeit. 


Die Grundlagen dieser maturidischen Theologie- und hanafitischen Rechtsschule werden durch die theologische Zusammenarbeit im Rahmen unseres verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrechts und Selbstverwaltungsrechts mit dem Präsidium für Religionsangelegenheiten der Türkei (Diyanet) untermauert und gestärkt.  Die Zusammenarbeit ist deshalb von Bedeutung, weil die Diyanet für eine über 500-jährige Glaubens- und Wissenstradition steht, aus der sich die religiösen Wahrheiten und Riten für unsere Landesreligionsgemeinschaft speisen. Die Diyanet als Institution der theologischen Orientierung ist mit ihrer jahrzehntelangen eigenen und auf Jahrhunderte basierenden theologischen Vorgeschichte weltweit die wichtigste Vertreterin dieser Theologieschule, wodurch die Pluralität und die Wissenschaftlichkeit unserer Lehre garantiert wird. Diese Verbindung beschränkt sich auf den Inhalt der religiösen Dienste. Als Rechtspersönlichkeiten sind die DITIB-Landesreligionsgemeinschaften und DITIB-Moscheegemeinden unabhängige, eingetragene und gemeinnützige Vereine nach unserem deutschen Recht.


Religionspädagogisches Selbstverständnis

Im Rahmen der Kooperationspartnerschaft beim bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht streben wir in der Umsetzung des Religionsunterrichts die Einbeziehung einer reflektierten und selbstkritischen Betrachtungsweise an. Wir setzen uns für eine reflektierte und zugleich authentische Umsetzung beim Religionsunterricht ein. Das bedeutet, dass eine kritische Hinterfragung und selbstreflektierende Haltung zur eigenen Religion im Rahmen der Glaubensgrundsätze und der originalen Primärquellen des Islam als eine Stärkung der eigenen Religiosität nach modernen pädagogischen Methoden erwünscht ist. Dies entspricht dem Selbstverständnis unserer sunnitischen Glaubenslehre und hat sich in der siebenjährigen Schulpraxis bewährt.


Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht in inhaltlicher Verantwortung unserer Landesreligionsgemeinschaft gewährt den Schülerinnen und Schülern muslimischen Glaubens somit eine essentielle Möglichkeit des Lernerfolgs im schulischen Unterricht. Sie erhalten einen schulisch unterwiesenen Lebensweltbezug, der die Lebens- und Glaubenswirklichkeiten aus ihrer Teilnehmerperspektive aufgreift und so kognitive sowie emotionale Komponenten gleichermaßen berücksichtigt. Religiöse, kulturelle und soziale Binnenperspektiven können somit in die Entwicklung zu reflexivem und mündigem Denken bildungsbegleitend Einzug finden.


Gemeinschaftliches Glaubensbekenntnis

Durch das Glaubensbekenntnis unserer Landesreligionsgemeinschaft bezeugen unsere Gemeindemitglieder, dass es keinen Gott, außer dem einen Gott (Allah) gibt und dass Muhammad (s) Sein Diener und Gesandter ist. Es ist gekennzeichnet durch den Glauben an Allah und Seine Engel, Seine offenbarten Schriften, die Propheten, den Glauben an das Jenseits und die göttliche Vorherbestimmung. Was die formalen Pflichten der Religionspraxis betrifft, wird der Islam gelebt durch das Glaubensbekenntnis (Schahada) und dessen Umsetzung durch das tägliche Ritualgebet (Salah), das Fasten im Monat Ramadan (Sawm), die Sozialabgabe (Zakat) und die Pilgerfahrt nach Mekka (Hadsch). Neben diesen Pflichten hat der Islam seinen Ausdruck in Haltung und Handlung der Personen, sowohl in individuellen als auch in gemeinschaftlichen Aspekten des Lebens, mit dem Zweck Frieden für die eigene Seele (Ibada) und die Gesellschaft (Muamala) zu erzielen und zu erhalten. Leitgebend ist in diesem Rahmen der unserem Bekenntnis innewohnende Glaube, dass alle Menschen dem Einen Gott zugewandt geboren werden und die Fähigkeit zur Gottergebenheit in sich tragen.


Richtschnur des islamischen Glaubens und Handelns sind das unveränderte Wort Allahs in Gestalt des Koran und dessen Ausdruck durch die Worte und Handlungen des Gesandten Muhammad (s). In der Auslegung der Glaubensgrundlagen richtet sich unsere Landesreligionsgemeinschaft nach Koran und Sunna, danach dem Konsens islamischer Gelehrter und schließlich nach dem Analogieschluss. Dabei richtet sich die Mehrheit unserer Gemeindemitglieder in der Glaubenslehre nach der maturidischen und in der Religionspraxis nach der hanafitischen Schule, wobei auch andere islamische Glaubens- und Rechtsschulen als gleichberechtigt und gültig anerkannt werden. 


Wir und unsere Gemeindemitglieder wissen uns der Unantastbarkeit der Menschenwürde, den Menschenrechten, der Gleichberechtigung aller Menschen und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet und bekennen uns zu unserem Grundgesetz sowie zu unserer Verfassung des Landes Hessen. In Entsprechung der Barmherzigkeit Gottes setzen wir uns für Gerechtigkeit und Frieden zwischen allen Menschen und für die Bewahrung der göttlichen Schöpfung ein. Wir wenden uns gegen jede Form der Zwietracht, der Gewalt, der Diskriminierung oder Religionsfeindlichkeit, so auch gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit.

Bundesreligionsgemeinschaft 

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) ist ihrem Selbstverständnis nach eine islamische Religionsgemeinschaft und in ihrer zivilgesellschaftlichen Säule demokratisch aufgebaut. Sie wurde auf der ersten ordentlichen Bundesdelegiertenversammlung im Jahr 1984 in Köln als eingetragener und gemeinnütziger Verein gegründet. Sie ist nach den beiden großen Kirchen die drittgrößte Religionsgemeinschaft in Deutschland und unter den islamischen Religionsgemeinschaften die größte. Ihr gehören bundesweit 860 Moscheegemeinden und 124 Kulturstätten an – insgesamt 984 Mitgliedsgemeinden. Die Freitags- und Festtagsgemeinde umfasst bis zu 1,5-Millionen Musliminnen und Muslime deutschlandweit. Ihren Bundessitz hat die DITIB in der Zentralmoschee in Köln. An die Bundesreligionsgemeinschaft sind ferner der Bund der muslimischen Jugend (BDMJ), der Bund der muslimischen Frauen (BDMF) und der Bund der muslimischen Eltern (BDME) angesiedelt.


Landesreligionsgemeinschaft

Im Zuge weitreichender Reformen und Strukturwandlungen unserer Religionsgemeinschaft wurden im Jahr 2009 auf den ersten Landesdelegiertenversammlungen die 15 DITIB-Landesreligionsgemeinschaften als eingetragene und gemeinnützige Vereine nach deutschem Recht gegründet. Die Landesreligionsgemeinschaften sind die Zusammenschlüsse der DITIB-Moscheegemeinden eines jeweiligen Bundeslandes und bilden die Repräsentanz ihrer Gemeindemitglieder auf Landesebene. Sie nehmen mit ihren mittelbaren und unmittelbaren religiösen Diensten identitätsstiftende Aufgaben im Rahmen der umfassenden Glaubensverwirklichung wahr.


Satzungsgemäß bestehen die ehrenamtlich arbeitenden Landesvorstände unserer Landesreligionsgemeinschaften aus elf Personen. Acht der elf Mitglieder des Landesvorstandes werden auf den Landesdelegiertenversammlungen demokratisch gewählt. Die weiteren drei Mitglieder des Landesvorstandes setzen sich aus den durch die jeweiligen Landesfachgruppen demokratisch gewählten Vorsitzenden des Landesjugend-, Landesfrauen- und Landeselternverbandes der Landesreligionsgemeinschaft zusammen. Neben dem Landesvorstand sind somit über die Strukturen feste Landesjugend-, Landesfrauen- und Landeselternverbände eingerichtet, die gemeinsam den allumfänglichen religiösen und sozialen Bedürfnissen unserer Gläubigen im Bundesland gerecht werden.


Weiterhin ist als Verwaltungszentrale eine Landesgeschäftsstelle mit untergeordneten Referaten eingerichtet, die in ihren jeweiligen Fach- und Kompetenzbereichen die unmittelbaren und mittelbaren religiösen Dienste im Sinne der umfassenden Glaubensverwirklichung sowie die fachliche Sacharbeit sicherstellen. Als theologisches Aufsichts- und Beratungsorgan fungiert der ebenfalls an die Landesreligionsgemeinschaft angebundene religiöse Beirat, der die theologische Lehrautorität und religiöse Fachaufsicht wahrnimmt.


Moscheegemeinden 

Das Herz unserer Religionsgemeinschaft bilden unsere Gemeindemitglieder in ihrer Gesamtheit, die sich vor Ort in unseren Moscheegemeinden engagieren und wertvolle Dienste für das Gemeinwohl erbringen. DITIB-Moscheegemeinden sind wirtschaftlich und rechtlich eigenständig eingetragene gemeinnützige Vereine, die über ihre Mitgliedschaft Teil der DITIB-Religionsgemeinschaft auf Regional-, Landes- und Bundesebene sind. Sie widmen sich gemäß Satzung und tatsächlicher Aufgabenerfüllung der umfassenden Pflege der islamischen Religion.


Satzungsgemäß bestehen die ehrenamtlich arbeitenden Gemeindevorstände unserer Moscheegemeinden aus neun Personen. Sechs der neun Mitglieder des Gemeindevorstandes werden auf den Mitgliederversammlungen demokratisch gewählt. Die weiteren drei Mitglieder des Gemeindevorstandes setzen sich aus den durch die jeweiligen Fachgruppen demokratisch gewählten Beauftragten der Jugend-, Frauen- und Elterngruppe der Gemeinde zusammen. Neben dem Gemeindevorstand sind somit über die Strukturen feste Jugend-, Frauen- und Elterngruppen eingerichtet. Gemeinsam mit den Seniorenbeiräten sowie den Religionsbeauftragten der Gemeinden, werden hierdurch die allumfänglichen religiösen und sozialen Bedürfnisse unserer Gemeindemitglieder in den Regionen befriedigt.


  • DITIB wirkt mit 15 Landesreligionsgemeinschaften, 860 Moscheegemeinden und weiteren 124 Kulturstätten im gesamten Bundesgebiet.
  • In unseren Moscheegemeinden sowie Landesreligionsgemeinschaften engagieren sich 24.000 ehrenamtlich gewählte Vorstands- und Gremienmitglieder.
  • DITIB in ihrer Gesamtheit umfasst in etwa 200.000 ordentliche Mitglieder nach dem Vereinsrecht. Diese bilden mit ihren Familienangehörigen die 800.000 Gemeindemitglieder in Deutschland.
  • In unserer Religionsgemeinschaft sind 1.049 hauptamtliche Religionsbeauftragte im Dienst, die sich der allumfassenden Pflege des Bekenntnisses widmen. Sie sind zugleich Vorbeter (Imam), Lehrer (Hoca), Prediger (Vaiz) und Seelsorger (Rehber). Von den 1.049 Religionsbeauftragten sind 890 männlich und 159 weiblich. Es handelt sich hierbei überwiegend um an Hochschulen ausgebildete Theologinnen und Theologen. Hiervon sind in etwa 200 Religionsbeauftragte in Deutschland sozialisierte Theologinnen und Theologen, die nicht aus der Türkei entsandt sind.
  • Bundesweit sind neben den hauptamtlichen Religionsbeauftragten weitere 1.161 ehrenamtliche Lehrbeauftragte in unseren Moscheegemeinden engagiert. Sie widmen sich dem gemeindlichen Religions- und Koranunterricht.
  • Deutschlandweit nehmen nach aktuellen Anmeldezahlen 58.775 Schülerinnen und Schüler an unserem Religions- und Koranunterricht an den Wochenenden teil. 
  • Im Rahmen der frühkindlichen Förderung nehmen etwa 200 unserer Moscheegemeinden am Konzept der „Kindermoscheen“ teil. Derzeit sind bundesweit knapp 3.000 Kinder in diesem Rahmen in der frühkindlichen Förderung. Die Professionalisierung und Qualifizierung schreiten voran, sodass die Zahlen steigen.
  • Als Religionsgemeinschaft tragen wir derzeit durch ca. 50 Wohnheime für Studierende dazu bei, Chancengleichheit Realität werden zu lassen. Bundesweit werden in unseren Landesreligionsgemeinschaften jährlich neue Studierendenwohnheime eingerichtet.
  • Mit Blick auf die Förderung der Bildungsgerechtigkeit bieten wir Studienförderungen für Studierende aller Fachrichtungen an. Bundesweit werden etwa 500 Studierende hierdurch unterstützt. 
  • Für die Heranreifung und Etablierung einer in Deutschland beheimateten Theologie, widmen wir uns mit dem Förderprogramm "Studienförderung für Islamisches Denken" der Ausbildung von Akademikerinnen und Akademiker der islamisch-theologischen Studiengänge. Gegenwärtig werden 34 Master- und 8 Promotionsstudierenden gefördert

Organigramm zur Gemeinschaftsstruktur


Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) ist ihrem Selbstverständnis nach eine islamische Religionsgemeinschaft und in ihrer zivilgesellschaftlichen Säule demokratisch aufgebaut. Sie wurde auf der ersten ordentlichen Bundesdelegiertenversammlung im Jahr 1984 in Köln als eingetragener und gemeinnütziger Verein gegründet. Als Bundesreligionsgemeinschaft vertritt sie dabei die Interessen und Belange von 986 DITIB-Moscheegemeinden und somit die Interessen und Belange von über einer 1,5 Millionen Musliminnen und Muslime in unserem Land.


Im Zuge weitreichender Reformen und Strukturwandlungen unserer Religionsgemeinschaft wurden im Jahr 2009 auf den ersten Landesdelegiertenversammlungen die 15 DITIB Landesreligionsgemeinschaften als eingetragene und gemeinnützige Vereine gegründet. Die Landesreligionsgemeinschaften sind die Zusammenschlüsse der DITIB-Moscheegemeinden eines jeweiligen Bundeslandes und bilden die Repräsentanz der Gemeinden und Mitglieder auf Landesebene. Sie nehmen mit ihren mittelbaren und unmittelbaren religiösen Diensten identitätsstiftende Aufgaben im Rahmen der umfassenden Glaubensverwirklichung wahr.


Das Herz unserer Religionsgemeinschaft bilden die Gemeindemitglieder in ihrer Gesamtheit, die sich vor Ort in unseren Moscheegemeinden engagieren und wertvolle Dienste erbringen. DITIB-Moscheegemeinden sind wirtschaftlich und rechtlich eigenständig eingetragene gemeinnützige Vereine, die über ihre Mitgliedschaft Teil der DITIB-Gemeinschaft auf Regional-, Landes- und Bundesebene sind. Sie widmen sich gemäß Satzung und tatsächlicher Aufgabenerfüllung der umfassenden Pflege der islamischen Religion.

Landesvorstand


Der Landesvorstand wird alle drei Jahre durch die Vertreterinnen und Vertreter unserer 86 hessischen Moscheegemeinden auf der Landesdelegiertenversammlung demokratisch gewählt. 


Gemäß Landessatzung besteht der Landesvorstand aus elf Personen. Hiervon werden auf der Landesdelegiertenversammlung acht Personen gewählt, während die drei weiteren Vorstandsmitglieder sich aus dem Landesjugendvorsitzenden, Landeselternvorsitzenden und der Landesfrauenvorsitzenden zusammensetzen. Diese sind als Vorsitzende der Landesfachgruppen (Landesjugend-, Landeseltern- und Landesfrauenverband) gemäß ihrem Amt geborene Mitglieder des stimm- und vertretungsberechtigten Landesvorstandes.


Der Landesvorstand ist Hauptansprechpartner für Institutionen und vertritt landesweit die Interessen der 86 DITIB-Moscheegemeinden sowie Musliminnen und Muslime in Hessen.

Salih Özkan

Landesvorsitzender

Arzu Beykoz

Landesschriftführerin 

Selami Şahin

Stellv. Landesvorsitzender

Hakan Akbulut

Landesbuchhalter

Canan Kır

Stellv. Landesvorsitzende

Sacit Küçük

Beisitzer

Yasin Öztürk

Beisitzer

Neşet Özcan

Beisitzer

Ayşe B.

Landeselternvorsitzende

Özcan E.

Landesjugendvorsitzender

Ayşegül Y.

Landesfrauenvorsitzende

Religiöser Beirat

Der religiöse Beirat ist das theologische Aufsichts- und Beratungsorgan unserer Landesreligionsgemeinschaft. Er übt die theologische Lehrautorität und religiöse Fachaufsicht gegenüber unseren Landes- und Gemeindegremien aus. Seine Mitglieder müssen mindestens ein vierjähriges Theologiestudium abgeschlossen haben und setzen sich aus den Religionsbeauftragten und in Deutschland sozialisierten, fortgebildeten Theologinnen und Theologen zusammen. Neben der fachlichen Anleitung und Betreuung beim Koran- und Religionsunterricht in den Moscheegemeinden, werden für die Religionsbeauftragten und ehrenamtlichen Lehrbeauftragten der Gemeinden Schulungen, Handreichungen und Materialien zur Verfügung gestellt.

Landesgeschäftsstelle

Die Tätigkeiten und Dienstleistungen unserer Landesreligionsgemeinschaft sind sehr vielfältig und reichen von der Ebene der Moscheegemeinden bis hin zu Kooperationen mit staatlichen Stellen. Um der Verantwortung gegenüber unseren Gemeinde- und Gesellschaftsmitgliedern gerecht werden zu können, unterhalten wir eine Landesgeschäftsstelle als Verwaltungszentrale mit einem eigenen Mitarbeiterstab. Geleitet wird die Landesgeschäftsstelle von einem Landesgeschäftsführer. 


Die Landesgeschäftsstelle befindet sich in der Zentralmoschee in Frankfurt am Main und bietet Raum für mehrere Büro- und Seminarräumlichkeiten, Konferenzsäle und Besprechungszimmer. Gemeinsam mit den der Landesgeschäftsstelle untergeordneten Referaten, werden in den jeweiligen Fach- und Kompetenzbereichen die professionelle und fachliche Sacharbeit sichergestellt.

Referat für Religionspädagogik und theologische Studien  

Das Referat für Religionspädagogik und theologische Studien (Schulreferat) ist für pädagogische und wissenschaftliche Belange unserer Landesreligionsgemeinschaft zuständig. Vor dem Hintergrund unserer Kooperationspartnerschaft beim islamischen Religionsunterricht, begleitet das Schulreferat diesen Prozess sowie die Religionslehrerinnen und Religionslehrer religionspädagogisch, theologisch und seelsorgerisch. Hierzu übernimmt das Schulreferat Aufgaben, die ihr von der IRU-Kommission aufgetragen werden. 


Der gesamten Schüler- und Lehrerschaft, im Besonderen des muslimischen Glaubens zugehörig, werden religionspädagogische Schulungen und Fortbildungen angeboten; Beratungsangebote und Seelsorge durchgeführt; Bibliotheken und Schriftwerke bereitgestellt; Handreichungen und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.


Im Rahmen unseres Schulreferatssystems wird zusätzlich das Wohlfahrtsreferat dabei unterstützt, die Professionalisierung und landesweite Einführung islamischer Jugend- und Schulseelsorge in Hessen sicherzustellen. Weiterhin unterstützt und begleitet das Schulreferat die Moscheegemeinden und ehrenamtlichen Lehrbeauftragten im Rahmen des gemeinschaftsinternen Religions- und Koranunterrichts in den Moscheegemeinden.

Referat für Wohlfahrtswesen und Seelsorge  

Das Referat für Wohlfahrtswesen und Seelsorge (Wohlfahrtsreferat) ist für karitative Belange unserer Landesreligionsgemeinschaft zuständig. Unser Wohlfahrtsreferat trägt in Anlehnung an das islamische Prinzip der Solidarität dafür Sorge, dass unseren Gemeinde- und Gesellschaftsmitgliedern seelsorgerliche Begleitung und Dienste zur Verfügung stehen. Dieses Ziel wird vornehmlich durch Beratungsangebote in Themengebieten der Jugend- und Familienberatung erreicht. Weiterhin werden folgende Bereiche seelsorgerisch begleitet: Sterbebegleitung sowie Schul- und Krankenhausseelsorge. Das Referat erarbeitet hierzu Konzepte und verwirklicht diese mit weiteren Kooperationspartnern der etablierten Wohlfahrtseinrichtungen.


Die theologisch und seelsorgerisch befähigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Wohlfahrtreferats stehen des Weiteren für religions- und kultursensible Themen zur Verfügung. Dieser Dienst richtet sich insbesondere auch mit Blick auf die anhaltende Covid-19-Pandemie an das medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Personal im Umgang mit muslimischen Patientinnen und Patienten.

Referat für Gesellschaft und Dialog

Das Referat für Gesellschaft und Dialog (Dialogreferat) ist für dialogische Belange unserer Landesreligionsgemeinschaft zuständig.  In Anlehnung an das islamische Prinzip der Wertschätzung gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen engagiert sich unser Dialogreferat im intrareligiösen, interreligiösen und interkulturellen Dialog. Hierzu arbeitet das Dialogreferat mit religiösen sowie kirchlichen Institutionen zusammen. In diesem Rahmen finden auf Landes- und Gemeindeebene multireligiöse Gebetszeremonien, Seminare, Konferenzen und Moscheeführungen statt. Die Moscheegemeinden werden zu diesem Zweck geschult und begleitet. 


Des Weiteren ist das Dialogreferat im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit dafür zuständig, sowohl die Gemeinde- als auch die Gesellschaftsmitglieder durch öffentliche Presseinformationen sowie Betreuung der Internetauftritte über die Tätigkeiten und Dienste unserer Landesreligionsgemeinschaft zu informieren. Zusätzlich bietet das Dialogreferat Schulungen für die Moscheegemeinden zur Aufklärung, Professionalisierung und Sensibilisierung in Angelegenheiten der Öffentlichkeits- und Medienarbeit an.

Referat für Bildung und soziale Dienste 

Das Referat für Bildung und soziale Dienste (Bildungsreferat) ist für bildungspolitische und sozialpolitische Belange unserer Landesreligionsgemeinschaft zuständig. Nach dem islamischen Verständnis haben Grundwerte wie Bildung und Solidarität einen hohen Stellwert und so setzt sich unser Bildungsreferat für die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ein, indem sie mit Bildungs- und Jugendhilfswerken zusammenarbeitet.


In diesem Rahmen finden auf Landes- und Gemeindeebene Nachhilfeangebote, Prüfungsvorbereitungskurse und Hausaufgabenbetreuungen für Schülerinnen und Schüler statt. Die Moscheegemeinden werden zu diesem Zweck geschult und begleitet. 


Des Weiteren ist das Bildungsreferat für die Betreuung des akademischen Nachwuchses unserer Landesreligionsgemeinschaft zuständig. Hierzu bietet das Bildungsreferat in Kooperation mit der DITIB-Akademie unserer Bundesreligionsgemeinschaft Studienförderprogramme an, damit den Studierenden der Islamischen Theologie praxisnahe, studienbegleitende und berufseinführende Seminare angeboten werden, so dass diese ihren Beitrag für die Wissenschaft und Gesellschaft leisten können. Zusätzlich koordiniert das Bildungsreferat die von uns unterhaltenen Wohnheime für Studierende in den hessischen Universitätsstädten.

Referat für Moschee und Gemeindedienste

Das Referat für Moschee und Gemeindedienste (Gemeindereferat) ist für lokale und gemeindliche Belange unserer Landesreligionsgemeinschaft zuständig. Unser Gemeindereferat unterstützt unsere Moscheegemeinden bei der Einhaltung ihrer Satzungen (ordnungsgemäße Mitgliederversammlungen, Musterdokumente etc.) und leistet Hilfe bei allgemeinen Verwaltungs- und Projektangelegenheiten (Vorstands-/Satzungseintragung, Gemeinnützigkeit etc.). 


Ferner übernimmt das Gemeindereferat bei Bedarf die verwaltungsorganisatorische Koordinierung bei sozialen und kulturellen Aktivitäten unserer Moscheegemeinden. 

Referat für Religionsverfassungs- und Vereinsrecht

Das Referat für Religionsverfassungs- und Vereinsrecht (Rechtsreferat) ist für verfassungs-, verwaltungs- und vereinsrechtliche Belange unserer Landesreligionsgemeinschaft zuständig. Unser Rechtsreferat unterstützt vornehmlich unseren Landesvorstand und unsere Landesgeschäftsstelle im Rahmen der Kooperationspartnerschaft mit der hessischen Landesregierung beim islamischen Religionsunterricht sowie bei weiteren Angelegenheiten, die eine verfassungsrechtlich vorgesehene Trennung von Kompetenzbereichen zwischen Staat und Religionsgemeinschaft (res mixta) vorsehen und hierdurch eine Zusammenarbeit erforderlich machen, die auch rechtlich konturiert werden muss. 

Referat für Familie und Generationen

Beschreibung folgt.

Referat für Kunst und Kultur

Beschreibung folgt.

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Sie können uns in der Landesgeschäftsstelle  telefonisch kontaktieren.

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Islamische Religionsgemeinschaft DITIB - Hessen

Landesgeschäftsstelle

Münchener Straße 21

60329 Frankfurt am Main

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